Da ich leider bis heute keine Rückmeldung, weder von Wasserwelt Langenhagen noch von der übergeordneten Verwaltung GMP, zu meiner Beschwerde erhalten habe, veröffentlich ich hiermit meine Beschwerde. Vielleicht gibt es ja dann eine Reaktion!
Sehr geehrte Damen und Herren
ich war am 5.11.2021 zum ersten Mal in Ihrem Hallenbad und hatte zwei siebenjährige Kinder dabei.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass es uns allen grundsätzlich sehr gut gefallen hat und wir sicherlich, trotz meiner nachfolgenden Beschwerde, gerne wiederkommen werden.
Was mich allerdings doch sehr nachdenklich gemacht und verärgert hat, war das Verhalten Ihrer Mitarbeiterin Frau ***, die an diesem Abend Dienst als Fachangestellte für Bäderbetriebe hatte.
Zwei Begegnungen mit Frau *** zeigen mir, dass sie erhebliche Defizite im Umgang mit Kindern hat, bzw. sie kein Interesse daran hat, einfühlsam mit Kindern umzugehen:
1. Mein Sohn hat sich am Strömungskanal vom Rand mit einem „Froschköpper“ bzw. Purzelbaum ins Wasser fallen lassen. Frau *** kam herbeigeeilt und hat in einem sehr scharfen Ton meinen Sohn zurechtgewiesen. Unter Anderem fiel der Satz sie müsse dann einen Rollstuhl für ihn bestellen wenn er mit dem Kopf unten auf den Boden anschlägt. Unabhängig davon, dass eine solche Verletzung mit dem Purzelbaum physikalisch gar nicht möglich ist, wäre eine kindgerechte Erklärung sehr viel lehrreicher gewesen – mein Sohn fragte mich nur „was meint die Frau mit dem Rollstuhl?“
2. Meine beiden Kinder wollten zusammen auf einem Ring die Rutsche benutzen. Mit der Überwachungskamera konnte man das Geschehen oben am Einstieg der Rutsche beobachten, was sowohl Frau *** in ihrem Büro als auch ich von außen durch die Glasscheibe taten. Es war zu sehen, dass die beiden Kinder beim Besteigen des Rings ins straucheln kamen und mein Sohn halb auf dem Ring sitzend unbeabsichtigt losrutschte und dabei komplett vom Ring gefallen ist. Meine Tochter ist daraufhin sofort ohne einen Ring und ohne nachzudenken hinterhergerutscht. Frau *** hat sofort ihr Büro verlassen um sich unten an der Rutsche in Position zu bringen und um die Kinder zu empfangen. Ich stellte mich in Hörweite hinter Frau ***, die zum wiederholten Male in einem sehr scharfen und nicht kindgerechtem Ton meinen Sohn aufforderte ihr zu berichten was oben am Einstieg der Rutsche passiert sei. Eingeschüchtert erzählte mein Sohn mit dem Vokabular eines Siebenjährigen seine Sicht des Vorgangs. Daraufhin hat Frau *** meinen Sohn u.a. des Lügens bezichtigt, ihn als Lügner bezeichnet und hat ihn in einem völlig unangebrachten Ton gemaßregelt. Leider hat sie sich dann sofort entfernt bevor ich dazwischen gehen konnte. Nachdem Frau *** sich entfernt hatte, brach mein Sohn in Tränen aus, da er als Lügner bezeichnet wurde und wollte sofort das Hallenbad verlassen. Ich konnte ihn soweit beruhigen, dass wir noch eine Stunde geblieben sind, aber die Rutsche wollte er nicht mehr benutzen. Ich bin daraufhin in das Büro von Frau *** und habe Sie auf ihr Verhalten angesprochen. Frau *** zeigte sich leider völlig uneinsichtig, ganz im Gegenteil – zu einem späteren Zeitpunkt als sich Frau *** und ihre Kollegin unbeobachtet fühlten, musste ich leider beobachten, wie sie mich nachäfften und sich darüber lustig machten.
Mir ist natürlich bewusst, dass die Kinder sich nicht richtig verhalten haben, aber es geschah unbeabsichtigt und ohne böse Absicht. Man kann m.E. dennoch von einer Fachangestellten für Bäderbetrieb erwarten, dass sie im Umgang gerade mit kleineren Kindern diese altersgerecht anspricht und ihnen kindgerecht erklärt welche Risiken bestehen wenn die Regeln nicht eingehalten werden – Kinder des Lügens zu bezichtigen, oder mit dem Rollstuhl zu drohen ist alles andere als kindgerecht! Ich musste meinen Sohn noch abends bevor ich ihn ins Bett brachte beruhigen, da er immer noch ganz aufgelöst war.
Mir ist auch bewusst, dass die Mitarbeiter:innen eines Bäderbetriebes zeitweilig mit schwierigem Klientel konfrontiert werden, und dass Wiederholungstäter etwas strenger angesprochen werden müssen, aber das traf hier definitiv nicht zu!
Falls Frau *** bei unserem nächsten Besuch Dienst hat, werde ich ihr untersagen meine Kinder direkt anzusprechen und sie auffordern ein von ihr beobachtetes Fehlverhalten meiner Kinder mit meiner Frau oder mir zu klären. Sollte Frau *** oder andere Mitarbeiter:innen ihres Bäderbetriebes meine Kinder noch mal in der Art ansprechen, werde ich Anzeige erstatten und eine Schmerzensgeldklage prüfen lassen.
Ich gehe davon aus, dass man Frau *** die Gelegenheit gibt ihre Sicht der Ereignisse darzustellen und freue mich über eine zeitnahe Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
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Viele Grüße aus der Wasserwelt