Mein Alleinstellungsmerkmal ist die Doppelqualifikation als Steuerberaterin und Rechtsanwältin, die oft auch als Steueranwalt beschrieben wird.
Durch diese beiden Expertisen ist es mir in der täglichen Praxis möglich, eine Aufgabenstellung immer
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gleichzeitig aus der juristischen und der steuerrechtlichen Perspektive zu betrachten.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden daher Rechtsgebiete, in denen eine Verknüpfung von rechtlichen und steuerrechtlichen Themen stattfindet:
- Unternehmensnachfolge
- Umstrukturierungen von Unternehmen
- Einspruchsverfahren oder Gerichtsprozessen
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- umfassende und laufende Beratung von Unternehmen, zu allen rechtlichen und
steuerrechtlichen Fragestellungen.