Im Rahmen einer Mitgliedschaft unter Berücksichtigung der gesetzlich geregelten Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine (§4 Abs. 11 StBerG) erstellen wir Ihnen zum Beispiel Ihre Einkommenssteuererklärung. Selbstverständlich beraten wir Sie... ebenfalls in Fragen der steuer sparenden Planung und zu allgemeinen steuerlichen Angelegenheiten im gesetzlichen vorgegebenen Rahmen und das ganzjährig! Wir helfen Ihnen bei Antragsstellungen und Abwicklungen von Einspruchs- und Klage verfahren.
Wir sind in Paderborn als Idealverein im Sinne des § 21 BGB von der OFD Münster anerkannt. Wir bestehen neben Mitgliedern und dem Vorstand aus Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Wir sind Ihr Ansprechpartner vor allem für ArbeitnehmerInnen, RenterInnen, SchülerInnen, Studenten und Studentinnen im Rahmen unserer Beratungsbefugnis gem. § 4 Abs. 11 StBerG und verstehen uns gemäß unserer Statuten als Selbsthilfeeinrichtung.
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