Die Hauskrankenpflege umfasst die Behandlungspflege, Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sowie Urlaubs- und Verhinderungspflege. Ergänzende Leistungen sind die Sterbebegleitung und die Unterstützung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. Zu den durchgeführten Maßnahmen zählen unter anderem Medikamentengabe, Wundversorgungen und Blutdruckmessungen.
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