Wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer
Ärzte und Krankenhäuser werden von uns nicht vertreten. Die Kanzlei Freihöfer vertritt deutschlandweit ausschließlich die Patientenseite. Durch die Spezialisierung auf das Patientenrecht können wir unsere Mandanten effizient beraten und bestmögliche Ergebnisse erzielen. ...
Erfahrenes und kompetentes Team
Ihr Patientenanwalt Freihöfer ist Spezialist auf dem Gebiet der Arzthaftung. Durch die langjährige Erfahrung und Expertise kombiniert mit einem hochqualifizierten Netzwerk an ärztlichen Beratern kann die Kanzlei Freihöfer jeden noch so komplexen medizinischen Sachverhalt im Sinne des Patienten aufklären und eine hervorragende medizinrechtliche Beratung gewährleisten.
Arzthaftungsrecht
Falls Sie Opfer eines Behandlungsfehlers wurden sollten Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt wenden. Herr Rechtsanwalt Freihöfer verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet des Patientenrechts sowie der Arzthaftung und setzt Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche nach einem Geburtsschaden, Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler für Sie durch. Wir vertreten Sie kompetent bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Ärzten und verhelfen Ihnen in einem Arzthaftungsprozess zum Erfolg.
In der Kanzlei Freihöfer legen wir sehr viel Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis mit unseren Mandanten und bieten Ihnen eine Atmosphäre, in welcher Sie sich wohlfühlen können, wenn Sie von Ärzten im Stich gelassen wurden. Wir widmen uns ausschließlich Patienten und stehen Ihnen gemeinsam mit ärztlichen Beratern zur Seite.
Medizinrecht
Als Medizinanwalt berät Sie Herr Rechtsanwalt Freihöfer und sein Team bei Ärztepfusch, ärztlichen Aufklärungsfehlern, Kunstfehlern oder Dokumentationsfehlern und setzt etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie außergerichtlich sowie gerichtlich durch. Die Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt sorgt stets dafür, dass Ihre Patientenrechte gewahrt werden oder Sie entschädigt werden, falls diese verletzt wurden.
Versicherungsrecht
Die Kanzlei Freihöfer vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer. Wir machen Ihre Leistungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend, wenn Sie aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert. Dasselbe gilt, wenn nach einem Unfall im Haushalt, in der Freizeit oder im Straßenverkehr Ihre private Unfallversicherung die Zahlung verweigert.
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir werden uns innerhalb von 3 Stunden (während der Bürozeiten) mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung geben.
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Nach meiner telefonischen Anfrage in der Kanzlei wurde ich durch Frau Rechtsanwältin Marina Weidl innerhalb weniger Stunden zurückgerufen. Es war ein sehr zuvorkommendes und freundliches erstes Beratungsgespräch. Neben ihrer fachlichen Kompetenz war mir auch ihre empathische Art sehr angenehm. Nach Rücksprache in der Familie haben wir uns allein aufgrund der räumlichen Entfernung nicht für eine Vergabe des Mandats an diese Kanzlei entschieden, was ich persönlich sehr bedauere. Ich hätte gern jeden Punkt mit der Höchstnote bewertet aber das war mir leider nicht möglich, da ich lediglich ein Beratungsgespräch in der Kanzlei wahrgenommen habe.
In unserer verzweifelten Situation wurden uns hier auf sehr empathische Art und Weise, gleichzeitig sachlich und informativ, Wege gezeigt, die richtigen Schritte einzuleiten. Das alles unter Berücksichtigung unserer finanziellen Situation. Kanzlei Freihöfer, obwohl weit entfernt von unserem Wohnort, werde ich als Rechtsvertretung wählen, sobald ich sicher sein kann, dass alles einen Aussicht auf Erfolg hat. Dieses herauszufinden, hoffnungslos verwirrt im Labyrinth der deutschen Gesetzgebung, wurde mir hier sehr geholfen. Nochmals Danke
Ich nutzte die kostenlose Ersteinschätzung und war überaus zufrieden! Wurde in dem versprochenen Zeitraum kontaktiert. Es erfolgte eine sehr nettes, informatives Gespräch und ich fühlte mich umgehend wohl. Ich werde definitiv auf die Kanzlei zurückkommen, wenn sich mein Fall und die Erfolgsaussichten noch klarer zeigen. Herzlichen Dank nochmals für die so angenehme Beratung. Absolute Weiterempfehlung.
Ich habe mich für die kostenlose Erstberatung (via Mail mit einer Kurzbeschreibung meines Problems) an Kanzlei Freihöfer gewandt. Ich wurde, wie versprochen innerhalb weniger Stunden telefonisch kontaktiert. Die junge, überaus freundliche Dame hat mir geduldig und verständnisvoll zugehört. Man hat mich ernst genommen und ich habe mich absolut abgeholt und verstanden gefühlt. Außerdem ist positiv zu erwähnen, dass man hier nicht gedrängt oder überredet wird, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ich wurde kompetent beraten und das ganz realitätsnah. Ich kann Kanzlei Freihöfer aus meinen Erfahrungen nur empfehlen. Wem eine menschliche Behandlung genauso wichtig ist, wie die Qualität des Services, dem kann ich nur raten sich hier hin zu wenden.
Sehr gute und umfassende Beratung, bei Fragen jederzeit ansprechbar und man fühlt sich in der Kanzlei Freihöfer als Klient gut aufgehoben und in seiner Not gesehen! Uneingeschränkt empfehlenswert!
Ich entschied mich aufgrund der positiven Bewertungen und der damit verbundenen Erfahrung im Patientenrecht für die Kanzlei Freihöfer. Aufgrund der Entfernung zur Kanzlei nutze ich den telefonischen und elektronischen Kontakt und bin damit sehr zufrieden. Rückrufbitten funktionieren gut und der weitere Weg wird verständlich aufgezeigt. Hier kann ich die Anwältin Frau Marlene Ryzek sehr empfehlen.
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