Die PK Coiffure ist die paritätische Kommission für das schweizerische Coiffeurgewerbe. Sie ist verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäß dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Kommission führt regelmäßig... Kontrollen durch, um Verstöße gegen die festgelegten Bedingungen zu identifizieren und zu ahnden. Die Anzahl der jährlichen Kontrollen wurde auf über 400 erhöht, um den hohen Verstößen entgegenzuwirken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der PK Coiffure ist die Anpassung des Vollzugskostenbeitrags. Um den erhöhten Kontrollaufwand zu finanzieren, wurde der Arbeitgeberbeitrag von CHF 100.- auf CHF 200.- pro Jahr angehoben. Mitglieder von Coiffure Suisse sind von diesem Beitrag befreit, da er bereits durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist.
Die PK Coiffure hat zudem einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Jahre 2024 bis 2027 ausgehandelt, der vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dieser Vertrag beinhaltet neue Basislohntabellen, die die Löhne für gelernte, angelernte und ungelernte Arbeitnehmer regeln. Die Anpassungen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen im Coiffeurgewerbe zu verbessern und faire Löhne zu gewährleisten.
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