Ihre Anwältin für Agrarrecht, Erbrecht und Pferderecht in Münster und Everswinkel
Mein Name ist Jana Niederhäuser, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Agrarrecht, Erbrecht und Pferderecht. Von meinen Standorten in Everswinkel und Münster aus
...
berate ich Mandantinnen und Mandanten im gesamten Münsterland und in Ostwestfalen, unter anderem in Warendorf und Gütersloh. Mit fundiertem Fachwissen, einem klaren Blick für Details und einem lösungsorientierten Ansatz setze ich mich für Ihre Interessen ein, kompetent, engagiert und auf Augenhöhe.
Mein Werdegang
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen und dem anschließenden Referendariat habe ich mich auf das Agrarrecht und das Pferderecht spezialisiert. Dabei habe ich früh festgestellt, dass gerade durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft auch das Erbrecht eine große Rolle spielt. Diese drei Bereiche greifen in meiner täglichen Arbeit oft ineinander, etwa wenn bei einer Hofübergabe agrarrechtliche und erbrechtliche Fragen zusammenkommen. Mein Beruf ist zugleich meine Leidenschaft, und meine persönliche Nähe zur Pferdewelt fließt in meine Beratung mit ein.
Agrarrecht
Ich unterstütze Landwirtinnen und Landwirte, Agrarbetriebe und Unternehmen der Branche bei allen rechtlichen Fragen rund um den Betrieb. Ein Schwerpunkt liegt auf der Hofübergabe und der Betriebsnachfolge, von der Erstellung des Hofübergabevertrags über Fragen der Hofeigenschaft und der Hoferbfolge nach der Höfeordnung bis zu Abfindungsansprüchen und Nachabfindungsansprüchen der weichenden Erben nach den §§ 12 und 13 Höfeordnung. Daneben berate ich zu landwirtschaftlichen Pachtverträgen und Windkraftverträgen, zum landwirtschaftlichen Vertragsrecht, zum Tierkaufrecht bei Nutztieren und Zuchttieren, zum Tierschutzrecht sowie zum Jagdrecht.
Typische Anliegen: die Gestaltung einer Hofübergabe, die rechtlich trägt und die familiären Belange berücksichtigt. Die Prüfung und Ausgestaltung eines Pachtvertrags oder Windkraftvertrags. Die Klärung von Abfindungsansprüchen nach der Höfeordnung. Fragen zur Hofeigenschaft im Zuge des Strukturwandels.
Erbrecht
Erbrecht bedeutet, Werte zu schützen und Angehörige abzusichern. Ich begleite Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei Schenkungen und der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenso vertrete ich Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft und in der Erbauseinandersetzung. Auch wenn ein Nachlass überschuldet ist, berate ich zu Ihren Möglichkeiten, etwa zur Ausschlagung der Erbschaft, zur Nachlassverwaltung oder zur Nachlassinsolvenz.
Typische Anliegen: die Erstellung eines Einzeltestaments oder gemeinschaftlichen Testaments. Die Durchsetzung oder Abwehr eines Pflichtteilsanspruchs. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die Prüfung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte.
Pferderecht
Das Pferderecht verbindet meine juristische Arbeit mit meinem persönlichen Bezug zur Pferdewelt. Ich berate und vertrete Pferdebesitzer, Reiterinnen und Reiter, Züchter und Betriebe. Dazu gehören der Kauf und Verkauf von Pferden und Streitigkeiten über Gewährleistung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, Fragen der Tierarzthaftung bei Behandlungsfehlern, die Gestaltung und Prüfung von Reitbeteiligungsverträgen und Berittverträgen, Verträge rund um Pferdepension und Einstallung sowie Haftungsfragen nach § 833 BGB, wenn ein Pferd einen Schaden verursacht.
Typische Anliegen: Streit nach einem Pferdekauf wegen eines gesundheitlichen Mangels. Die rechtssichere Gestaltung eines Reitbeteiligungsvertrags. Die Klärung der Haftung nach einem Vorfall mit einem Pferd. Die Prüfung von Ansprüchen nach einer tierärztlichen Fehlbehandlung.
Häufige Fragen
Welche Rechtsgebiete decken Sie ab? Ich bin auf Agrarrecht, Erbrecht und Pferderecht spezialisiert.
Wo finde ich Sie? Ich berate an zwei Standorten, in Everswinkel und in Münster.
Welche Region betreuen Sie? Das gesamte Münsterland und Ostwestfalen, unter anderem Warendorf und Gütersloh.
Wie nehme ich Kontakt auf? Am einfachsten telefonisch oder per E-Mail. Sie können mich jederzeit unverbindlich kontaktieren.
So arbeite ich
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, in dem wir Ihr Anliegen in Ruhe besprechen. Ich erkläre Ihnen die rechtliche Lage verständlich und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Mir sind Transparenz, klare Kommunikation und ein vertrauensvolles Miteinander wichtig.
Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt auf. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Anliegen.