Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) auf vielen Plattformen, einschließlich Google und Facebook, korrekt und zuverlässig sind.
Möchten Sie die Unternehmensinformationen (z.B. Adresse, Telefonnummer) für Ihre Online-Verzeichnisse ebenfalls aktualisieren?
vielen Dank für Ihr Feedback.
Leider können wir Ihre Kritik nicht nachvollziehen und halten sie für unbegründet.
Grundsätzlich steht es unseren Kunden frei, einen Schaden entweder durch eine Fachfirma oder in Eigenleistung beheben zu lassen. Wird der Schaden in Eigenleistung behoben, wird die aufgewendete Arbeitszeit selbstverständlich mit einer Aufwandsentschädigung honoriert.
Die Entscheidung für Eigenleistung oder Fremdfirma hat keinen Einfluss auf die Prüfung des Schadenfalls gemäß unseren Versicherungsbedingungen. Bei der Regulierung wird stets nach diesen Bedingungen gehandelt. So ist Ihr Hausrat beispielsweise so abgesichert, dass im Schadensfall eine Wiederbeschaffung im neuwertigen Zustand gleicher Art, Güte und Funktion möglich ist.
Ihr Fernseher wurde 2017 angeschafft, zu damals höheren Preisen. Bei der Regulierung wird jedoch der aktuell übliche Marktpreis für ein gleichwertiges Modell zugrunde gelegt. In Ihrer Aufstellung haben Sie den Anschaffungspreis von 2017 angegeben, daher wurde bei der Regulierung der aktuelle Marktwert berücksichtigt.
Bezüglich der Eigenleistung wurden Sie telefonisch am 24.02.2026 über die Aufwandsentschädigung informiert. Diese Möglichkeit haben Sie jedoch nicht in Anspruch genommen.
Es hat somit keine willkürliche Kürzung stattgefunden. Ihr Schaden wurde vollständig gemäß Ihrer Aufstellung und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktpreise reguliert.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Schadensabteilung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr verias Team