Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) auf vielen Plattformen, einschließlich Google und Facebook, korrekt und zuverlässig sind.
Möchten Sie die Unternehmensinformationen (z.B. Adresse, Telefonnummer) für Ihre Online-Verzeichnisse ebenfalls aktualisieren?
Wir können Ihre Darstellung so nicht stehen lassen. Der Auftrag wurde von uns kurzfristig übernommen, ohne die übliche Anzahlung zu verlangen – aus Vertrauen und um Ihnen entgegenzukommen.
Es wurde ausdrücklich kein Festpreis vereinbart, sondern – wie im Angebot festgehalten – eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Die im Vorfeld kommunizierte Zeitplanung lag dabei bereits nahe am späteren tatsächlichen Aufwand.
Vor Ort stellte sich heraus, dass der Umfang des Umzugs deutlich über den ursprünglichen Angaben lag. Zusätzlich war der Trageweg aufgrund von Schneefall nicht vorbereitet, sodass unsere Mitarbeiter diesen zunächst selbst sichern mussten. Dadurch kam es beim Beladen zu einer Verzögerung von etwa 1–2 Stunden.
Der Umzug wurde vollständig durchgeführt und vor Ort gemeinsam abgeschlossen. Das Abnahmeprotokoll wurde von Ihnen ohne Beanstandungen unterzeichnet.
Beim Ausladen haben Sie eigenständig zusätzliche Helfer organisiert, um den Ablauf zu beschleunigen und Kosten zu reduzieren. Dies war nicht erforderlich, da wir den Umzug auch mit unserem Team vollständig durchgeführt hätten.
Die Bezahlung sollte gemäß vertraglicher Vereinbarung direkt im Anschluss erfolgen. Dies ist nicht erfolgt. Auch die von Ihnen zugesagte Zahlung am Folgetag wurde bis heute nicht umgesetzt.
Wir haben im Vorfeld versucht, eine einvernehmliche Lösung auf Basis einer reduzierten Vergleichsabrechnung zu erzielen. Da hierfür keine Einigung zustande kam, erfolgte die Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechend der vertraglichen Grundlage.
Trotzdem sind wir Ihnen hinsichtlich der gemeldeten kleineren Schäden bereits um mehrere hundert Euro entgegengekommen, um eine einvernehmliche Lösung zu ermöglichen. Eine weitere Bearbeitung über die Versicherung ist jedoch erst nach Begleichung der offenen Rechnung möglich.
Zu den von Ihnen genannten beschädigten TV-Geräten liegen uns bislang keine nachvollziehbaren Nachweise vor. Uns wurde hierzu lediglich ein Karton mit einer leichten Druckstelle übermittelt, was für eine abschließende Bewertung eines möglichen Schadens am Gerät selbst nicht ausreichend ist.
Da bislang weder eine Zahlung erfolgt ist noch eine Klärung möglich war, wird der Vorgang inzwischen rechtlich geklärt.
Wir arbeiten täglich für zahlreiche Kunden und erhalten überwiegend positives Feedback, was unseren Anspruch an Qualität und Zuverlässigkeit widerspiegelt. Umso mehr bedauern wir diesen Einzelfall, weisen Ihre Vorwürfe jedoch in wesentlichen Punkten zurück.
Die abschließende Klärung des Sachverhalts erfolgt nun auf entsprechendem Wege.