Sehr geehrter Herr Loose,
mir hat zum einen die schnelle Rückmeldung gut gefallen. Im schlimmsten Falle hätte einem auch die zeitnahe Rückmeldung, dass die Anfrage nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden kann, für meine weitere Vorgehensweise weitergeholfen, so dass die schnelle Reaktion auf jeden Fall sehr positiv war.
Fachlich war der Hinweis auf die Sachwert-Richtlinie wertvoll, da ich recherchieren konnte, dass laut Tz. 4.4 SW-RL i.V.m. Tz. 9.2.1 VW-RL abweichend vom normalen Grundsatz der Bodenwert baurechtlich zulässiger Grundstücke im Außenbereich wegen der zulässigen Bebauung werterhöhend zu erhöhen ist und sich grds. an den Werten benachbarter Baugebiete orientiert.
Q. L. Steuerberater / Rechtsanwalt
With kind regards
Uwe Loose