Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) auf vielen Plattformen, einschließlich Google und Facebook, korrekt und zuverlässig sind.
Möchten Sie die Unternehmensinformationen (z.B. Adresse, Telefonnummer) für Ihre Online-Verzeichnisse ebenfalls aktualisieren?
Die Gebühren im Rahmen der Erstberatung sind keine Höchstsätze im klassischen Sinne. Es handelt sich um eine Kostendeckelung zum Schutz der Verbraucher. Dieser Wert ist jedoch seit gut 20 Jahren unverändert. Gerade im Erbrecht bei einer einstündigen Beratung und komplexen Fragen wäre daher ohne die Deckelung ein höherer Betrag anzusetzen. Viele Kanzleien nehmen für erbrechtliche Beratung auch grundsätzlich Kosten auf Grundlage einer Honorarvereinbarung. Hier sind wir bei einem ersten Gespräch sehr zurückhaltend.
Die Fragestellungen aus Ihrem Termin konnten wir seinerzeit alle klären. Im Gegenteil sind Sie danach auf Grundlage unserer Beratung in die Umsetzung gegangen und hatten hierzu Nachfragen. Hierzu wünschten sie selbst ausdrücklich einen Termin, den wir auch mit Ihnen vereinbarten.
Nur vor diesem Hintergrund erfolgte keine weitere Rückmeldung. Ihre durchaus umfangreichen Nachfragen wollten wir in diesem Termin klären. Eine Beantwortung per E-Mail hätte Ihnen wahrscheinlich nicht weitergeholfen.
Wie Sie wissen, mussten wir den vereinbarten Termin dann absagen. Dies beinhaltete keinerlei Wertung Ihnen oder Ihrem Anliegen gegenüber, sondern war einem Fehler unsererseits bei der Terminsvergabe geschuldet. Dies haben wir Ihnen auch so deutlich mitgeteilt. Dafür hatten Sie kein Verständnis und wünschten keinen der angebotenen neuen Termine.