Wir sind ein in Lübeck beheimatetes Büro mit einer Größe von rund 55 Kolleginnen und Kollegen.
13 Berufsträgerinnen und Berufsträger, davon 3 Wirtschaftsprüfer, und 2 Landwirtschaftliche Buchstellen, ein Fachberater für internationales
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Steuerrecht, sorgen für ein vielschichtiges und kollegiales Miteinander sowie einen wichtigen und gelungen Know-How-Transfer untereinander, spannend ist zu erleben, wie alle mit Interesse und Engagement bei der Sache sind.
Schwerpunktmäßig betreuen wir Gesellschaften in der Rechtsform von GmbH, GmbH & Co. KG, eGbR u. ä. (bspw. der Branchen Umwelt-und medizinische Labore, Maschinenbau, Handwerksbetriebe, Lebensmittelherstellung, Sportvereine, Stiftungen, Hotelgewerbe, der Höfe-Ordnung unterliegende Einheiten).
Selbstverständlich betreuen und begleiten wir nicht nur juristische, sonder auch "natürliche Personen", also Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige sowie Land- und Forstwirte und erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen (auch durchaus für Einheiten mit > 200 Mitarbeitenden) sowie die Finanzbuchführung auf digitalem Wege (DATEV - "DUO").
Hierbei beschäftigen wir uns mit der perspektivischen Nachfolge-Beratung im Umfeld von Betriebsaufspaltungen, Einsatz von Güterstands-Schaukeln, Testaments-Gestaltungen und weiteres mehr.
Ein Jurisitin in unserem Hause, welche sich schwerpunktmäßig mit Schenkungs- und Erbrecht sowie der damit im Zusammenhang stehenden Erbschafts- und Schenkungsteuer-Beratung befasst übernimmt zusätzlich aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung gerne Aufgaben im Bereich Vermögensnachfolge und der Testamentsvollstreckung.
Die Implementierung von Holdingstrukturen (erweitertes Anwachsungsmodell) und den Einsatz von Ergebnisabführungsverträgen zur Optimierung der Finanzierungsstruktur (Debt Push Down) begleiten wir dabei gerne im Bedarfsfalle.
Ebenso erfüllen wir im Rahmen der Wirtschaftsprüfung damit im Zusammenhang stehende Testate ebenso wie auch die Erstellung von Gutachten zur Erstellung eines indikativen Unternehmenswertes.
Wir begleiten Gesellschaften bei der Gründung von im Ausland ansässigen Betriebsstätten und stellen entsprechende Verbindungen zu ausländischen Beratern und auch Außenhandelskammern (AHK) her.
Die Verlegung eines Wohnsitzes in eine andere Steuerjurisdiktion soll sorgsam organisiert werden und bedarf im Anschluss ein gutes Monitoring, um die Aufdeckung von bspw. in GmbH-Anteilen enthaltenen "stillen Reserven" aufgrund Wohnsitzverlagerung verbunden mit der Aufgabe eines Wohnsitzes und fehlendem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zu vermeiden.
Hierbei spielen auch die mit Verweis auf Betriebsaufspaltungs-Fälle nicht dem Außensteuergsetzt unterliegenden Fallgestaltungen (bspw. mit Verweis auf § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3a EStG, § 12 KStG) eine zunehmende Rolle.
Wir bilden gerne aus und freuen uns über entsprechende Anfragen!
Rechtsstand 04.2026