Immobilienbesitzer brauchen zu bestimmten Anlässen eine Immobilienbewertung in Form eines gerichtsfesten Gutachtens.
Sei es um eine Erbengemeinschaft auseinander zu setzen, um sich bei einer Scheidung auf einen Wert einigen zu können, um bei
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einem Erbfall nicht zu hohe Steuern zu zahlen, um eine aussagekräftige Vermögensübersicht erstellen zu können oder um Immobilien steuergünstig im Rahmen von Schenkungen innerhalb der Familie zu übertragen.
Bei all diesen Fällen ist eine richtige, sachverständige Immobilienbewertung Pflicht!
Diese Bewertung kann kein Makler oder Internetprogramm durchführen, hier benötigt es Beratung und Sachverstand, fundierte Analysen und ein gesundes Zahlenwerk.
Neben der Bewertung von Immobilien führen wir auch die Bewertung von Unternehmen durch. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Bewertungsanlässen: der Vermögensübertrag, die Vermögensübersicht, der Kauf oder Verkauf von Unternehmensanteilen oder auch hier die Erbschaft oder Schenkung.
Diese und weitere Dienstleistungen bieten wir Ihnen gerne an.