Datenschutz und Transparenz bei ProvenExpert

Seit jeher ist es uns bei ProvenExpert ein zentrales Anliegen, Ihre Daten zu schützen. Als Unternehmen aus Berlin gelten für uns schon immer die strengen deutschen Datenschutzbestimmungen.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit möchte der Gesetzgeber einen einheitlichen und starken Datenschutz für Sie vorantreiben – auch über die Grenzen Europas hinaus. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Auch wir haben unsere Datenschutzbestimmungen entsprechend aktualisiert.

„It’s all about trust“ ist nicht nur unser Claim, sondern auch unser Leitbild, wenn es um Ihre Daten geht. Daher bleibt bei ProvenExpert alles so sicher wie bisher und die DSGVO ist für uns nur ein Anlass, alles noch transparenter zu machen und Ihnen auf dieser Seite ausführlich zu erklären, welche Vorkehrungen wir treffen, um Ihre Daten bestmöglich zu schützen.

Fragen und Antworten zum Datenschutz bei ProvenExpert

1. Wo hostet ProvenExpert meine Daten?
Unsere Server stehen in Deutschland (Frankfurt am Main). Ausführlichere Informationen dazu können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
2. Muss ich bei der Einbindung von Bewertungssiegel, Widgets oder Rich Snippet (Google-Sterne) etwas datenschutzrelevantes beachten?
Nein, die eingebundenen Features verwenden keine Cookies* und speichern bei ProvenExpert.com auch keine Daten Ihrer Webseitenbesucher.

* Hinweis: Nur wenn Sie gleichzeitig in Ihrem ProvenExpert-Benutzerkonto eingeloggt sind, wird Ihnen von Ihrem Browser ein Session Cookie gesetzt. Dieser enthält keinerlei persönliche Daten, sondern lediglich eine Session-ID.
3. Kann ich meine personenbezogenen Daten auf ProvenExpert.com löschen?
Auf ProvenExpert haben Sie stets die Kontrolle über Ihre Daten. Wie Sie Ihre personenbezogenen Daten auf ProvenExpert.com löschen können, haben wir in unseren Datenschutzbestimmungen zusammengefasst.
4. Benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit ProvenExpert?
Nach unserer Einschätzung benötigen ProvenExpert-Nutzer im Allgemeinen auch nach neuem Recht keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO sollte abgeschlossen werden, wenn im Rahmen der Nutzung von Online-Diensten personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei ProvenExpert ist dies lediglich dann der Fall, wenn Sie Kundendaten in Ihrem Benutzerkonto eingeben bzw. hochladen (E-Mail-Adressen und Namen) – wie z.B. beim Versand von Bewertungseinladungen oder Versand von Weiterempfehlungen.

Sollten Sie dennoch einen AVV mit uns abschließen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dies auf elektronischem Weg zu tun und sich im Anschluss das Dokument als PDF abzuspeichern oder auszudrucken. Das Abschließen des AVVs ist selbstverständlich kostenlos. Hier können Sie Ihren AVV anfordern.

Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Datenschutz bei ProvenExpert? Unser Ansprechpartner für Datenschutz, Remo Fyda, steht Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter privacy@provenexpert.com.
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