Die Rechtsanwälte Dr. Andreas Michael und Rolf M. Siebert gründeten die Sozietät 1983 in Frankfurt am Main. Seit Beginn beschäftigt sich die Kanzlei mit den Spezialgebieten der beiden Gründer, dem Wirtschafts- und Steuerrecht, dem Familienrecht... sowie dem Wohnungseigentums-, Miet- und privaten Immobilienrecht.
Durch die personelle Erweiterung der Kanzlei und die Aufnahme zweier weiterer Partner wurden mit Rechtsanwalt Christian Vogt das Arbeitsrecht und mit Rechtsanwalt Mark G. Schladitz das Erbrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz (dort insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) zu weiteren Tätigkeitsschwerpunkten.
Die Verknüpfung der Rechtsgebiete optimiert die Beratung für Privatpersonen und mittelständische Unternehmen in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Die Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung übernimmt unsere erfahrene Inkassoabteilung.
Die enge Zusammenarbeit mit angesehenen Kanzleien im inner- und außereuropäischen Ausland stellt sicher, dass auch international ausgerichtete Interessen unserer Mandanten kompetent vertreten werden.
Meinen Anwalt, Herrn Schladitz, kannte ich vor der Beauftragung gar nicht. Ich kam auf Empfehlung und die Chemie hat von Anfang an gestimmt. Ich würde jederzeit gerne wieder mit Herrn Schladitz zusammenarbeiten. Ungünstig ist nur, dass die Kanzlei über zwei Etagen verteilt ist.
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